Dienstag, den 02.03.2010. Erster Senat des Obersten Gerichts: Die Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Das Gesetz ist außer Kraft und die vorhandenen Daten müssen gelöscht werden.
Die Speicherung verstößt gegen das Fernmeldegeheimnis, weil die Daten inhaltliche Rückschlüsse bis in die Intimsphäre ermöglichen. Das hat eine Sammelklage von 35000 Menschen vor dem Bundesverfassungsgericht erreicht. Es lebe die Demokratie. Ob der ähnliche Kampf gegen die umstrittenen Meldepflichten bei dem seit Januar eingeführten ELENA auch gewonnen wird?
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1 Kommentare:
Das war doch bestimmt nicht alles. Die werden noch nachlegen und es geht von vorn los.
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